Willkommen bei Rechtsberatung Stefan Meier
Meine spezialisierte Rechtsberatung in Zürich hilft Gefangenen bei Haftentlassungen, bedingten Entlassungen und einsprachen gegen willkürliche Entscheidungen der Strafanstalten und Justiz. Ich konnte bereits diverse Entscheidungen erfolgreich weiterziehen, mit Erfolg.
Auch in anderen Reichsgebieten im Straf & Zivilrecht berate ich auch Privatpersonen, die nicht im Strafvollzug sind.
Grobe Fehler passieren auch bei den Sozialämtern und den IV Stellen. Auch hier berate und vertrete ich sie gerne und kann auf ein breites Fachwissen zurückgreifen.
Recht haben heisst nicht Recht bekommen!
Mit Biss bleibe ich am Ball, und das bezahlbar. Dank der Formfreiheit kann ich bissiger sein als jeder Anwalt.

Dienstleistungen

Scheidungseinsprachen
Auch im Familienrecht und SchKG sowie Arbeitsrecht habe ich gewisse Erfahrungen oder lese mich, wenn nötig, ein. Erfolgreich konnte ich bereits in einem Scheidungsverfahren den fallführenden Anwalt unterstützen.

Bedingte Entlassungen
Haftentlassungsgesuche, Anträge auf AEX oder EM
Bedingte Entlassungen: Chancen erhöhen durch sorgfältige Analyse und umfassende Beratung zu Chancen und Risiken. Sind Pflichtverteidiger schlechter? Lesen Sie dazu mehr unter Info.

Einsprachen gegen Willkür
Einsprachen gegen willkürliche Entscheidungen müssen professionell bearbeitet und genutzt werden. Die Strafbehörden, insbesondere die Strafanstalten, sind der Ansicht, dass Insassen zu wenig Erfahrung in rechtlichen Belangen haben. Aus diesem Grund sind häufig Einsprachen gegen Disziplinarmassnahmen oder Entscheide erfolgreich. Nicht einschüchtern lassen, denn wer ein Rechtsmittel ergriffen hat, kann nicht mit zusätzlichen Sanktionen bestraft werden.
Häufig gestellte Fragen
“Dank der Hilfe von Rechtsberatung für Gefangene konnte ich erfolgreich eine bedingte Entlassung erwirken. Ihre Expertise und ihr Engagement sind unbezahlbar.”
[John]
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Standort
Rechtsberatung für Gefangene und Privatpersonen
Zürich, Schweiz
Über mich
Die Rechtsberatung für Gefangene in Zürich zielt darauf ab, Gefangenen in der ganzen Deutschschweiz eine gerechtere Zukunft zu ermöglichen. Meine Stärke besteht in der erfolgreichen Erwirkung von Haftentlassungen und bedingten Entlassungen sowie in der Einlegung von Einsprachen gegen willkürliche Entscheidungen der Strafanstalten (Disziplinarverfügungen) und der Justiz. Ich arbeite mit einem fundierten juristischen Wissen und einer strategischen Vorgehensweise, um die bestmöglichen Ergebnisse für meine Mandanten zu erzielen. Meine langjährige Erfahrung und mein tiefes Verständnis des Strafvollzugsrechts machen mich zu einem verlässlichen und hartnäckigen Partner in sensiblen rechtlichen Angelegenheiten. Ich setze mich dafür ein, dass die Rechte meiner Mandanten gewahrt bleiben und sie eine faire Chance auf eine bedingte Haftentlassung trotz Ablehnung oder Berichtigung unrechtmässiger Entscheidungen erhalten. Falls nötig kann ich auf erfahrene und ausgebildete Juristen zurückgreifen, welche eine Fallübernahme prüfen und gegebenenfalls auch aktiv vor Gericht mitwirken. Dank meiner Vorarbeit können so auch die Kosten enorm gesenkt werden, da der Fachjurist zum Beispiel den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege nicht mehr stellen muss.